VERTRAGSABSCHLUSS Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung „Køje No. 6“ ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Gast unterschrieben dem Vermieter zugegangen (per Post oder Mail) ist. Die Ferienwohnung wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. MIETDAUER Am Anreisetag stellt der Vermieter die Ferienwohnung dem Gast ab 16 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Gast dies dem Vermieter kurzfristig mitteilen. Am Abreisetag wird der Gast die Ferienwohnung dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr zur Verfügung stellen. MIETPREISZAHLUNG Der Mietpreis versteht sich mit verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung). Die Bezahlung erfolgt mit Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises bei Vertragsabschluss. Mit der Anzahlung wir das Mietverhältnis und die allgemeinen Mietbedingungen akzeptiert. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Reiseantritt auf das o.g. Konto zu überweisen. REISERÜCKTRITT - BUCHEN OHNE RISIKO Tritt ein Gast – aus welchen Gründen auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht oder später an oder reist früher ab und ist eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung nicht oder nur teilweise möglich, so hat der Vermieter weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Diese Einsparungen betragen bei unserer Appartement-Übernachtung 10 %. Beachten Sie, dass wir bei einer Stornierung Anspruch auf 90 % der Gesamtsumme erheben falls wir die Wohnung nicht anderweitig wieder vermieten können.KÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. PFLICHTEN DES GASTES Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Die Schäden sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.HAFTUNG DES VERMIETERS Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.